Kann eine Kurban-Vollmacht auch im Namen verstorbener Personen erteilt werden?

Im Namen verstorbener Personen kann keine Kurban-Vollmacht erteilt werden.

Jedoch ist es möglich, für Verstorbene eine freiwillige (nafila) Kurban-Spende zu leisten. Diese wird als gute Tat angesehen und kann – mit der Absicht, dem Verstorbenen Lohn zukommen zu lassen – durchgeführt werden. In diesem Fall handelt es sich nicht um eine verpflichtende, sondern um eine freiwillige Opfergabe.