Ist die Kurban-Schlachtung und -Verteilung sicher?

Als DGH e. V. führen wir die Opferung und Verteilung der Kurban-Tiere im Einklang mit islamischen Vorschriften und mit einem starken Bewusstsein für die anvertraute Verantwortung durch.
Jedes Tier wird unter Aufsicht unserer Hodschas, mit Vollmacht und nach den religiösen Vorschriften geschächtet.

Unsere Teams vor Ort überwachen den gesamten Ablauf – von Anfang bis Ende – direkt an den Schlachtorten.
Das Fleisch der geschächteten Tiere wird unter hygienischen Bedingungen und auf sichere Weise an die zuvor bestimmten bedürftigen Familien verteilt.

Wie erteile ich meine Kurban-Vollmacht?

Sobald Sie Ihre Spende an den DGH e. V. geleistet haben, erhalten Sie vom System eine Bestätigung, dass Ihre Kurban-Vollmacht entgegengenommen wurde.
Ihr Opfer wird anschließend in Ihrem Namen und gemäß den islamischen Vorschriften geschächtet.

Kann eine Kurban-Vollmacht auch im Namen verstorbener Personen erteilt werden?

Im Namen verstorbener Personen kann keine Kurban-Vollmacht erteilt werden.

Jedoch ist es möglich, für Verstorbene eine freiwillige (nafila) Kurban-Spende zu leisten. Diese wird als gute Tat angesehen und kann – mit der Absicht, dem Verstorbenen Lohn zukommen zu lassen – durchgeführt werden. In diesem Fall handelt es sich nicht um eine verpflichtende, sondern um eine freiwillige Opfergabe.

An welchem Tag wird meine Kurban-Spende geschlachtet?

Pflichtopfer und Kurban-Spenden, die während des Opferfestes geschlachtet werden sollen, werden am 1., 2. oder 3. Festtag gemäß den islamischen Vorschriften geschächtet.

Beim Ausfüllen des Spendenformulars müssen Sie angeben, in wessen Namen die Vollmacht erteilt wird.
Ohne eine klare Vollmacht kann keine Schlachtung erfolgen.

Auch bei Gelübde (Adak)-, Aqiqa-, Dank- oder freiwilligen Kurbanen ist es notwendig, die genaue Absicht im Spendenformular zu erklären.

Der genaue Schlachttermin und die Uhrzeit richten sich nach dem Andrang und werden Ihnen per Nachricht mitgeteilt.